In diesen vorweihnachtlichen Tagen möchten wir zum Jahresende nicht nur die
besinnliche Weihnachtszeit feiern, sondern auch einen Blick auf das kommende Jahr
werfen, das mit erfreulichen Neuigkeiten für alle Patienten und pflegenden
Angehörigen unserer Pflegefamilien beginnt.

Positive Veränderungen im Pflegebereich

Denn mit dem neuen Jahr 2024 bringt nicht nur das Christkind Geschenke und damit
positive Überraschungen, sondern auch das Pflegeunterstützungs- und –
entlastungsgesetz (PUEG). Ab dem 1. Januar 2024 dürfen wir uns auf
Leistungsverbesserungen freuen: Das Pflegegeld und die Leistungsbeträge für
ambulante Sachleistungen steigen um erfreuliche 5%.
Eine Nachricht, die unseren Gepflegten und Pflegenden mehr Unterstützung und
damit auch mehr Anerkennung der wichtigen Rolle, die letztere als pflegende
Angehörige in der Gesellschaft einnehmen, widerspiegelt.
Es ist unser gemeinsames Ziel, die Pflegequalität stetig zu verbessern und Ihnen die
bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Diese finanzielle Aufstockung für
pflegende Angehörige verringert gleichzeitig deren finanzielle Belastung.

Neujahrsblick nach vorne: Anpassungen in den Jahren 2025 und 2028

Aber die guten Nachrichten hören hier nicht auf. Zusätzliche Anpassungen der
Pflegegeld- und Sachleistungen sind für die Jahre 2025 und 2028 geplant. Dies zeigt,
dass positive Veränderungen nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig auf dem
Plan stehen. Wir in der ambulanten Pflege sind zuversichtlich, dass diese
Entwicklungen Ihre Pflegebedingungen weiter verbessern werden.
Lange Rede – kurzer Sinn: Die Ankündigung weiterer Anpassungen der Pflegegeld-
und Sachleistungen lässt auf eine langfristige Verbesserung der finanziellen
Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörigen hoffen.

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